VEREINTES EUROPA = VEREINFACHTES EUROPA? Sollte man eigentlich meinen. Angesichts der EU-Erbrechtsverordnung wird allerdings deutlich, dass wir von der Vereinfachung noch weit entfernt sind... Die französische (Steuer-)Maskerade oder wie gewonnen so zerronnen. Sozialabgaben für Ausländer kommen wieder - trotz EU-Recht. Dass die französische Regierung erfinderisch ist, wenn es um Steuern und Abgaben geht, ist hinreichend bekannt. Der neue Streich klingt wie eine Farce: Noch Ende Oktober 2015 hatte nach dem EuGH-Urteil und der Bestätigung durch den Conseil d'Etat die Oberfinanzdirektion (DGFiP) verkündet, dass für zukünftige Immobilienverkäufe EU-Ausländer mit Zweitwohnsitz in Frankreich keine Sozialabgaben mehr zu entrichten hätten. Was für ein Wunder - mit Gesetz vom 21.12.15 wurde die Abgabe von 15,5% auf den Wertzuwachs wieder ab 1. Januar 2016 eingeführt! Begründung: Die Abgabe sei nicht mehr für die nationale Krankenversicherung sondern als Solidaritätsabgabe für die Rentenversicherung (fonds de solidarité vieillesse) gerechtfertigt. Dem Bürger bleibt also keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten, um entweder nach allen Instanzen selbst zum EuGH gehen zu dürfen oder zu hoffen, dass ein französisches Gericht diese Vorabentscheidungsfrage eigenständig dem EuGH vorlegt. DIE FRANZÖSISCHE OBERFINANZDIREKTION HAT DAS ENDE DER SOZIALABGABEN FÜR EU-AUSLÄNDER IN FRANKREICH BEDINGUNGSLOS AKZEPTIERT! Mit Schreiben der französischen Finanzdirektion vom 22.10.15, veröffentlicht am 29.10.15, wird mitgeteilt, dass die Europarechtswidrigkeit französischer Sozialabgaben für EU-Ausländer (betreffend beschränkt steuerpflichtige Einkünfte, insbesondere bei Spekulationsgewinnen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) gem. Entscheidung des Conseil d'Etat vom 27.07.15 nachweislos anerkannt wird. HIER DIE PDF DATEI DES SCHREIBENS Damit steht fest, dass in der Vergangenheit (ab 2012) bis heute gezahlte Abgaben erstattet werden müssen und ab 22.10.15 keine Sozialabgaben mehr erhoben werden dürfen. Wann und wie die Erstattung erfolgt, wird noch kommuniziert werden. Wichtig ist in jedem Fall ein Einspruch gegen bereits gezahlte Abgaben, da ansonsten die Erstattungsansprüche verjähren könnten. Wir berichten weiter. +++TOP NEWS ENDE+++ KESTING & Partner informieren regelmäßig über Besonderheiten des französischen Rechts im Verhältnis zu Deutschland, Österreich, der Schweiz pp.. ENDE DER SOZIALABGABEN IN FRANKREICH FÜR EU-AUSLÄNDER. FRANKREICH VOM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF VERURTEILT! Wie Sie vielleicht bereits der einschlägigen Fachpresse entnommen haben, hat der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Grundsatzurteil in Sachen Sozialabgaben auf Einkünfte aus anderen EU-Ländern entschieden (Rechtssache C‑623/13 „de Ruyter“), dass Frankreich das sog. Kumulierungsverbot zu beachten hat. Hiernach darf nicht zweimal die selbe Einkunftsquelle des Abgabenpflichtigen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU herangezogen werden. Betroffen sind diejenigen Abgaben, die in Frankreich, aber auch bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU verlangt werden. Im einschlägigen Urteil handelt es sich um Sozialabgaben, die aus der selben Einkunftsquelle stammen (Gehalt). Der EuGH erweitert die Anwendung dieses Grundsatzes aber auch auf Einkünfte aus Vermögen oder sonstigen Erwerbsquellen. Hiervon sind zwar nicht alle Sachverhalte ausdrücklich umfasst. Es ist jedoch ratsam, auch im Zusammenhang mit Spekulationsgewinnen (plus-values) im Rahmen von Immobilienverkäufen und bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung tätig zu werden. Die sogenannten Nicht-Gebietsansässigen (non-résidents), also zum Beispiel deutsche Steuerpflichtige, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen, sollten vorsorglich Einspruch gegen die Festsetzung der Sozialabgaben auf ihre Einkünfte einlegen. Wenn dieses Urteil als Rechtsgrundlage auch für die anderen Einkunftsarten oder prinzipiell herangezogen werden kann oder ein weitergehendes Urteil gefällt wird, ist dies das einzige Rechtsmittel des Verwaltungsrechtswegs, z.B. eine drohende Verjährung (zwei bzw. drei Jahre nach dem Jahr der Steuererklärung, je nach Sachverhalt) zu verhindern. Wir raten Ihnen daher dringlich zum fristwahrenden Einspruch, wenn obige Tatbestände auf Sie zutreffen können. Das Urteil des EuGH ist unter http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162537&doclang=DE abrufbar. 07/11/2014 Wir bringen Licht in das Dunkel des Rechts!? 16/10/2014 Wer oder was ist ein «Postulant»? 03/10/2014 Vorgestellt: der "Généalogiste" und der "Commisseur Priseur" 01/09/2014 Wir bringen Licht in das Dunkel des Rechts 04/08/2014 Fragen zum französischen Recht Was muss ich beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beachten? Und bei der Vermögens- und Nachlassplanung? Wie sind die steuerlichen Konsequenzen? 01/07/2014 Recht und Steuer in Frankreich für „Ausländer“ Was muss man nicht alles beachten? 10/06/2014 Frankreich „mon amour“ - oder warum es sich lohnt, zu kommen und zu bleiben 01/05/2014 Erbfälle mit Auslandsberührung - was gibt es bei der Nachfolge zu berücksichtigen? 01/04/2014 Die Auslandsrentner und die Steuer 01/03/2014 Auf den letzten Drücker? 03/02/2014 In eigener und Ihrer Sache 06/01/2014 Erschaftsteuer - Wann und unter welchen Bedingungen muss gezahlt werden? 02/12/2013 Bewegung am Immobilienmarkt Côte d'Azur In Zusammenarbeit mit Koob & Theissen Immobilien 01/10/2013 Sozialabgaben auf Erlöse aus Immobiliengeschäften - europarechtswidrig!? 17/09/2013 Altes und Neues zum französischen Erb- und Erbschafsteuerrecht 05/07/2013 Die Liegenschaft, die Lasten schafft - Bauen, Kaufen, Vermieten, Verkaufen, Vererben... 03/07/2013 Aktuell: Besteuerung von Wertzuwachs aus Immobilienverkäufen 10/05/2013 Eigentum berechtigt – Steuer ist Diebstahl?* * etwas abweichend von Pierre-Joseph Proudhon (frz. Ökonom 1809-1865) Eigentum berechtigt – Steuer ist Diebstahl.pdf 02/04/2013 Versteuerung französischer Immobilien-Nachlässe Versteuerung französischer Immobilien-Nachlässe.pdf 20/03/2013 Grundstücksbewertung Erbschaft, Schenkung, Veräußerungsgewinn, Vermögenssteuer pp. Der Wert einer Immobilie spielt eine große Rolle. Entspricht der Marktpreis dem fiskalischen Wert? Grundstücksbewertung.pdf 03/12/2012 Nachbesteuerung von «Schwarzgeldern» in Deutschland und Frankreich Nachbesteuerung von «Schwarzgeldern» in Deutschland und Frankreich.pdf
Artikelarchiv
|